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Die Schutzwirkung des Waldes.

Die Schutzwirkung des Bergwaldes gegen Erosion, Lawienen und Steinschlag ist der alpinen Bevölkerung seit Menschengedenken bekannt. War der Wald in den Alpen zu Beginn des Industriezeitalters einer starken Ausbeutung als Rohstoffquelle für Salinen, Hochöfen und Bergwerke ausgesetzt, so wurde in diesem Jahrhundert aufgrund der hohen Besiedlungsdichte der alpinen Regionen der der Stellenwert der Schutzwirkung erkannt.

Aus diesem Grund wurde die Schutzfunktion als eine der Leitfunktionen des Waldes (neben Nutz-, Wohlfahrts-, und Erholungsfunktion) entwickelt und durch gesetzliche Regelungen abgesichert. Das Österreichische Forstgesetz 1975 definiert Schutzwälder (§ 21) als Wälder, deren Standort u.a. durch die abtragenden Kräfte wie Wind, Wasser und Schwerkraft gefährdet sind und die eine besondere Behandlung zum Schutze des Bodens und des Bewuchses sowie zur Sicherung der Wiederbewaldung erfordern.

Im Gebirge stellt der Wald den wirkunsvollsten Schutz gegen Bodenabtrag dar. Eine dichte Bestockung verringert den Hochwasserabfluss in den Einzugsgebieten der Wildbäche und beeinflusst die Verteilung von Schnee im Gelände. Durch die Überschirmung und Stabilisierung der Schneedecken wird das Abbrechen von Lawienen verhindert, ebenso bremst Wald in der Sturzbahn zum Teil die Bewegung von Lawienen, Steinschlag und Muren. Auf den alpinen Schwemmkegeln und entlang von Bachläufen trägt die Bestockung zur Stabilisierung der Ufer und zur Ausfilterung von Geschiebe bei.

Nur eine dauernde und intensive Pflege des Waldes stellt die Schutzwirkung nachhaltig sicher. Pflegemaßnahmen sind besonders deshalb notwendig, weil jeder Waldbestand eine Abfolge verschiedener Entwicklungsphasen durchläuft und nicht jede Phase die Schutzfunktion optimal erfüllen kann. Die Planungs- und Förderungsaktivitäten der Länder erfolgen auf Basis der Landesschutzwaldkonzepte. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawienenverbauung (FTD f. WLV) unterstützt die Forstbehörden im Verwaltungsverfahren (sachverständige Beurteilung der Naturgefahren und der diesbezüglichen Schutzwirkung des Waldes) und plant bzw. betreut in Zusammenarbeit mit den Landesforstdiensten Schutzwaldsanierungsprojekte und flächenwirtschaftliche Projekte.

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